Für eine schnelle und effektive Bearbeitung füllen Sie bitte das Online Schadensformular aus.
Beachten Sie folgende Hinweise:
Haben Sie Ihre Versicherungsnummer / Schadensnummer zur Hand?
Sind alle Beschädigungen erfasst?
Haben Sie gut erkennbare und ausgeleuchtete Fotos des Schadens?
Beachten Sie folgende Hinweise bei abgelehnten
und Hinweise bei
Schadensmelder offline
Das Formular zur Schadensmeldung befindet sich zur Zeit im Umbau und wird bald zur Verfügung stehen.
Wichtige Hinweise bei Haftpflichtschäden
Sehr geehrte Tankstellenpartnerin, sehr geehrter Tankstellenpartner,
nach Prüfung der Rechtslage mussten die unberechtigt gegen Sie erhobenen Schadenersatzansprüche zurückgewiesen werden.
Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass Sie dennoch weiterverfolgt werden. In diesem Fall besteht vertragsgemäß Rechtsschutz.
Sollte Ihnen ein Mahnbescheid zugestellt werden, so legen Sie hiergegen bitte sofort Widerspruch auf dem vom Gericht vorbereiteten Formular ein. Danach senden Sie uns umgehend die Unterlagen in Kopie zur weiteren Bearbeitung zu.
Sofern Ihnen eine Klageschrift zugeht, genügt die sofortige Übersendung nebst Termineinladung an uns, unter Angabe der Schadennummer. Für uns ist außerdem der gelbe Umschlag wichtig, da er das Zustelldatum trägt.
Wir bitten zu beachten, dass die Beauftragung eines Anwaltes durch
den Versicherer erfolgt. Falls Sie die Einschaltung eines bestimmten
Anwaltes wünschen, bitten wir um Benachrichtigung.
Hinweise bei Einbruchdiebstahl / Beraubungsschäden
Sehr geehrte Tankstellenpartnerin, sehr geehrter Tankstellenpartner,
für die Bearbeitung dieser Schäden benötigen wir unbedingt:
Tagebuchnummer der Polizei / polizeiliche Anzeigenbestätigung
Welche Polizeidienststelle hat den Einbruch/Raub aufgenommen
Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft
soweit vom Schaden betroffen:
Fotos der Gebäudebeschädigungen
bei Glasbruch kann eine Notreparatur veranlasst werden, aber
für Folgearbeiten bitte immer vorher Kostenvoranschlag einreichen
von Ihnen gefertigte Aufstellung der gestohlenen Waren und
Vorräte zum EK-Preis mit Summenaddition unter Beifügung der
Lieferscheine sowie für die gestohlenen Sachen mit Einkaufspreisen (netto) Diese Unterlagen sind auch umgehend der Polizei zur Verfügung
zu stellen!
Die Fehlmenge ist zu belegen durch einen Ausdruck aus dem
Warenwirtschaftssystem zum Schadentag und dem gegenüber
gestellten Inventurbestand nach dem Schadentag
soweit vom Schaden betroffen:
Kassenbuchauszug zum Nachweis des Bargeldes
Nachweis des Wechselgeldes mit buchhalterischen Nachweisen
(ggf. Bescheinigung des Steuerberaters)
Abrechnungsschreiben Ihrer Mineralölgesellschaft zum Agentur-
geldanteil
Die Fehlmenge ist zu belegen durch einen Ausdruck aus dem
Warenwirtschaftssystem zum Schadentag und dem gegenüber
gestellten Inventurbestand nach dem Schadentag
Bitte senden Sie uns Ihre Schadenanzeige sofort (über das Online-Schadenformular) und reichen die o.g. Unterlagen – soweit diese noch nicht vorliegen – umgehend nach. (ebenfalls über das Online-Schadenformular möglich)
Online Schadensformular {{ message }}
Sie können das Formular auch für Ergänzungen nutzen indem Sie Ihre Schadensnummer für den aktuellen Schaden angeben.